Benutzungsordnung der Bücherei Bücherstadl Fichtelberg
- 1 Allgemeines
- Die Bücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information und Bildung sowie der Freizeitgestaltung.
- Für das Ausleihen der Medien werden folgende Gebühren fällig:
Buch 40 Cent
DVD, CD, TIPTOI 50 Cent - Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese finden Sie auf unserer Homepage.
- Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.
- 2 Anmeldung
- Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Der /Die Benutzer/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
- Gleichzeitig wird mit der Unterschrift der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zugestimmt.
- Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/in verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
- Die Benutzer/innen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
- 3 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
- Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden.
- Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der/die Benutzer/in. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes!
- Die Leihfrist beträgt für Bücher 6 Wochen. Für einzelne Medientypen kann die Bücherei kürzere Leihfristen festlegen. Diese werden im Aushang bekannt gegeben.
- Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
- Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des/der Benutzers/in eine Vormerkung entgegennehmen.
- 4 Rückgabe
- Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
- Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe des entliehenen Mediums, ist die Bücherei berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadenersatz zu verlangen.
- 5 Behandlung der Medien, Haftung
- Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der/die Benutzer/in schadenersatzpflichtig. Der Schadensersatz wird von der Bücherei nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen festgelegt.
- Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
- Eine Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien an Dritte entstehen.
- Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
- 6 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
- Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
- Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/innen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.
- Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
- 7 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
- 8 Löschung Ihres Benutzerkontos
Nach der Dauer von fünf Jahren der Inaktivität, in der keine Medien ausgeliehen wurden, wird das Benutzerkonto gelöscht.
- 9 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.