Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Bücherei Bücherstadl Fichtelberg

  • 1 Allgemeines
  1. Die Bücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information und Bildung sowie der Freizeitgestaltung.
  2. Für das Ausleihen der Medien werden folgende Gebühren fällig:
    Buch 40 Cent
    DVD, CD, TIPTOI 50 Cent
  3. Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese finden Sie auf unserer Homepage.
  4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.
  • 2 Anmeldung
  1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Der /Die Benutzer/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
  2. Gleichzeitig wird mit der Unterschrift der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zugestimmt.
  3. Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/in verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
  4. Die Benutzer/innen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
  •  3 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
  1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden.
  2. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der/die Benutzer/in. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutz­gesetzes!
  1. Die Leihfrist beträgt für Bücher 6 Wochen. Für einzelne Medientypen kann die Bücherei kürzere Leihfristen festlegen. Diese werden im Aushang bekannt gegeben.
  1. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
  2. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des/der Benutzers/in eine Vormerkung entgegennehmen.
  •  4 Rückgabe
  1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
  2. Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe des entliehenen Mediums, ist die Bücherei berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadenersatz zu verlangen.
  •  5 Behandlung der Medien, Haftung
  1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der/die Benutzer/in schadenersatzpflichtig. Der Schadensersatz wird von der Bücherei nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen festgelegt.
  1. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  2. Eine Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien  an Dritte entstehen.
  3. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
  •  6 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
  1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

  2. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/innen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.
  3. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
  •  7 Ausschluss von der Benutzung

    Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
  • 8 Löschung Ihres Benutzerkontos

    Nach der Dauer von fünf Jahren der Inaktivität, in  der keine Medien ausgeliehen wurden, wird das Benutzerkonto gelöscht.
  • 9 Inkrafttreten

    Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom  01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.